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06.06.2007
Presseerklärung der Rainer Werner Fassbinder Foundation
zu dem Artikel „Man kann uns nicht einfach ausradieren“ in der Zeitung DIE ZEIT Nr. 22 vom 24. Mai 2007 (Seite 47)
Berlin, den 24. Mai 2007
Die Fassbinder Foundation hat sich noch nicht entschieden, wie sie gegen die unwahren Behauptungen von Frau Ingrid Caven in dem vorgenannten Artikel in der Zeitung „Die Zeit“ vorgehen wird.
Bereits jetzt möchte die Fassbinder Foundation jedoch darauf hinweisen, dass sie vor allen Dingen die notwendigen Voraussetzungen schafft, um das Filmschaffen Fassbinders zu erhalten, damit alle Filmfreunde und die breite Öffentlichkeit sich weiterhin mit seinen Werken auseinandersetzen können. Jedem steht es frei, und dies gilt besonders für alle Fassbinder-Vertrauten, das Filmschaffen von Fassbinder, was immer auch ein Werk aller Mitwirkenden, angefangen von dem Komponisten Peer Raben, über den Kameramann Michael Ballhaus bis hin zu all seinen Schauspielern ist, auf seine Weise zu deuten und zu diskutieren. Dieses gemeinsam erstellte Werk spricht für sich alleine und niemand kann aus dieser Geschichte herausgedrängt werden. Dies wäre nur der Fall, wenn die Filme nicht mehr gezeigt würden.
Dass dies nicht geschieht, ist die stiftungsgemäße Aufgabe der Rainer Werner Fassbinder Foundation. Gerade erst im Februar dieses Jahres wurde die mit großem zeitlichem Aufwand und erheblichem finanziellen Einsatz restaurierte Fassung von Fassbinders Meisterwerk „Berlin Alexanderplatz – Remastered“ in einer Galanacht der Berlinale wieder der Öffentlichkeit vorgestellt. Ohne das Engagement der Fassbinder Foundation wäre das Werk unwiederbringlich verloren gegangen.
Diese Pflege des Werkes war das Stiftungsanliegen von Liselotte Eder, Mutter und Erbin von Rainer Werner Fassbinder und bleibt weiterhin das zu verfolgende Anliegen der Alleinerbin von Liselotte Eder, Juliane Lorenz und der Rainer Werner Fassbinder Foundation.
Juliane Lorenz Geschäftsführerin der Rainer Werner Fassbinder Foundation Presseerklärung der Rainer Werner Fassbinder Foundation
zur Meldung der dpa vom 30. Mai 2007 mit der Überschrift „Fassbinder-Mitarbeiter: Lorenz soll Foundation abgeben“
Einen Streit – wie die dpa vermeldet - um den Nachlass des vor 25 Jahren verstorbenen Filmregisseurs Rainer Werner Fassbinder kann es nicht geben, da die rechtlichen Ansprüche am Nachlass immer eindeutig feststanden.
Erben nach Rainer Werner Fassbinder waren je zur Hälfte seine Eltern. Seine Mutter, Liselotte Eder, hatte mit ihrem Nachlassanteil 1986 die Rainer Werner Fassbinder Foundation Gemeinnützige Nachlaßstiftung GmbH (RWFF) gegründet. Mit Erbauseinandersetzungsvertrag hat sie 1988 auch Anteile von dem Vater von Rainer Werner Fassbinder übernommen und in die RWFF eingebracht. In der Folgezeit hatte Frau Eder die RWFF alleine geführt. Ende der 80er Jahre hatte sie zu ihrer Unterstützung einen kommissarischen Leiter bestellt. Erst im Jahr 1991, während Juliane Lorenz die erste große Fassbinder-Ausstellung für Berlin vorbereitete, wurde diese von Liselotte Eder gebeten, als Geschäftsführerin für die RWFF tätig zu werden. Nach dem Tod von Liselotte Eder am 7. Mai 1993 wurde Juliane Lorenz durch testamentarische Verfügung deren Alleinerbin und alleinige Rechtsnachfolgerin der urheberrechtlichen Werkrechte von Rainer Werner Fassbinder.
Es war der Wunsch von Liselotte Eder, die urheberrechtlichen Werkrechte von ihrem Sohn in eine private Gemeinnützige Nachlaßstiftung GmbH einzubringen. Eine solche Gemeinnützige Nachlassstiftung GmbH unterliegt nicht der Stiftungsaufsicht, sondern der laufenden Überprüfung durch das zuständige Finanzamt. Nach dem von Liselotte Eder vorgegebenen Stiftungszweck soll sich die RWFF für den Erhalt und die Pflege des künstlerischen Werks von Rainer Werner Fassbinder einsetzen. Erlöse aus der Auswertung seiner Werkrechte sind für die Verwaltung und insbesondere für die Werkpflege, wie zum Beispiel Pflege und Restaurierung des Filmmaterials, einzusetzen.
Die Rechtsform der RWFF kann dem Briefkopf entnommen werden. Ein Stiftungsrat ist im übrigen nicht für eine Stiftung und erst recht nicht für eine Nachlaßstiftung GmbH gesetzlich vorgesehen. Ein jährlicher Tätigkeitsbericht der RWFF wird gegenüber dem Finanzamt abgegeben.
Juliane Lorenz ist als alleinige Gesellschafterin der RWFF Eigentümerin der privaten Nachlaßstiftung GmbH. Sie beabsichtigt nicht, die Leitung ihrer Gesellschaft abzugeben, was nur sie allein beschließen könnte.
Fassbinders Berlin Alexanderplatz wurde federführend von der RWFF in Kooperation mit dem damals ausführenden Produzenten Bavaria Film, heute Bavaria Media, restauriert, und zwar unter der künstlerischen Leitung von Xaver Schwarzenberger, der die Gestaltung der vom Original zu übertragenden Lichtbestimmung als Kameramann von Berlin Alexanderplatz selbst vorgenommen hat. Die deutsche Presse, allen voran die FAZ, hat die Uraufführung in Deutschland und die Qualität des Films und seine Restauration hymnisch bejubelt. So insbesondere der Regisseur Tom Tykwer in einem Essay, das die FAZ am 8. Februar 2007 veröffentlichte. Die New York Times hat ebenfalls eine begeisterte Besprechung von A. O. Scott am 8. April 2007 veröffentlicht. Weitere Aufführungen weltweit folgen.
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